Golf-club sylt e.v.

CLUB

Mit dem Ziel, auf Sylt die Voraussetzungen für den Bau eines offenen Golfplatzes zu schaffen, schlossen sich die späteren Gründungsmitglieder des Golf-Club Sylt e.V. im Februar 1982 zu einer Sylter Initiative zusammen und gründeten nach erheblichen Vorarbeiten am 5. März 1984 den Golf-Club Sylt. Am 14. März 1984 wurde der Golf-Club Sylt e.V. unter Nummer 303 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Niebüll.

Für den Golf-Club Sylt e.V. gab es nie einen Zweifel daran, dass der Verein im Interesse seiner Mitglieder und seiner Gäste Erbauer und Betreiber der auf Sylt zu schaffenden Golfanlage sein musste.

Am 23. Oktober 1984 beschloss der Planungsverband Sylt die Ausweisung einer ca. 60 ha großen Fläche im Bereich der Gemeinden Wenningstedt und Kampen für den Bau eines 18-Loch-Golfplatzes im Rahmen der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes.

Am 18.12.1984 folgte der Beschluss der Gemeinde Wenningstedt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Golfsport-Anlage in diesem Bereich. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Gemeinde Kampen am 11.02.1985. Erklärtes Ziel des Golf-Club Sylt e.V. war es von Anfang an, dass Sylter für Sylter und deren Gäste - auch im Interesse der Fortentwicklung des Fremdenverkehrs - endlich auf Sylt einen offenen Golfplatz errichten, der jedem Mitglied es Deutschen Golfverbandes zugänglich ist. Außerdem soll für Golfinteressenten und vor allem auch für Jugendliche die Möglichkeit geschaffen werden, das Golfspiel zu erlernen und Mitglieder des Clubs zu werden. Gerade der Jugendarbeit wird der Golf-Club Sylt e.V. seine besondere Aufmerksamkeit widmen.

Seit dem 2. September 1987 ist der Club Mitglied des Deutschen Golfverbandes. Damit eröffnete er seinen Mitgliedern die Spielmöglichkeit auf anderen Golfplätzen, deren Clubs dem Deutschen Golfverband oder den entsprechenden nationalen Verbänden anderer Länder angehören.

Dem Golf-Club Sylt e.V. ging und geht es auch in Zukunft darum zu gewährleisten, dass der auf Sylt erstellte Golfplatz von jeglicher kommerziellen Nutzung ausgeschlossen bleibt. Das bedeutet nichts anderes, als dass sowohl Errichtung als auch Betreibung in den Händen der Mitglieder des bestehenden Clubs liegen müssen. Die Finanzierung darf nicht durch einen an einer Gewinnabschöpfung interessierten kommerziellen Investor, sondern muss durch den Golf-Club Sylt e.V. selbst erfolgen. Nur so können die Unabhängigkeit des Clubs und die auf Dauer gesehen preiswerten Spielmöglichkeiten für die Clubmitglieder gesichert werden.